AGB vom Büro für Werber

Teil 1: Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1.1.Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310
Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung
zustimmen.
1.2.Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit
es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Sie sind für die laufenden, gesamten, auch
künftigen Geschäftsbeziehungen verbindlich, auch wenn sie bei künftigen Geschäftsvorgängen
nicht mehr erwähnt werden.
1.3.Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen, Auftragsbestätigungen und Änderungen) haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist,
vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung
maßgebend..

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb
von zwei Wochen annehmen.
2.2. Die Angaben auf unseren Webseiten und schriftlichen Unterlagen, wie auch unsere Angebote
aufgrund von Anfragen, Aufträgen und Bestellungen sind unverbindlich und freibleibend, sofern sich
aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
2.3. Ein Auftrag gilt erst von uns als angenommen, wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben. Ausnahmen
können lediglich bei Aufträgen gemacht werden, die kurzfristig zur Auslieferung kommen.
2.4. Nebenabreden und Veränderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

§ 3 Überlassene Unterlagen
3.1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen –
auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentumsund Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei
denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das
Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns
unverzüglich zurückzusenden.
3.2. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Druckrechte, Druckvorlagen, Bildrechte und sonstige
rechtliche Vorgaben, für den durch uns auszuführenden Auftrag.

§ 4 Preise und Zahlung
4.1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk
ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der
Verpackung und des Versandes werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.2.Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf unserem Briefbogen genannte Konto zu
erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
4.3.Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
4.4.Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen
veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach
Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit
6.1.Der Beginn der Lieferzeit beginnt mit unserem Absenden der Auftragsbestätigung und setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
6.2.Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern
vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser
in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6.3.Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, die Angabe des Lieferdatums auf der
Auftragsbestätigung ist keine Zusicherung.
6.4.Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft vorliegt und
mitgeteilt ist, oder die Ware auf dem Weg zum Kunden ist.
6.5.Die Lieferzeit kann sich verlängern durch Umstände, die sich unserem Einfluss und Willen
entziehen. (zum Beispiel Streik, Verzollung, Pandemie, Unwetter, Betriebsstörungen)

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
7.1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an
den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig
davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen.
7.3. Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht an, sind wir nach einer Fristsetzung von 14 Tagen
berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
Der Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme endgültig verweigert oder nicht
zur Zahlung des Kaufpreises imstande ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen
Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
8.2.Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf
eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat
uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
8.3.Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura Endbetrages
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob
die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur
Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht
einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
8.4.Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets
Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers
an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist,
gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer
Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die
ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
9.1.Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2.Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten
Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Bei
Verkauf gebrauchter Güter schließen wir die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2
genannten Schadensersatzansprüche aus.
Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b
BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend
vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung
einzuholen.
9.3.Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits
zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter
Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit
zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von
vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
9.4.Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,
mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder
Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für
diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.6.Die Bestätigung einer Visualisierung durch den Kunden enthebt uns jeglicher Verantwortung für
die Richtigkeit des Drucks. Druckfehler, kleinere Abweichungen von Farbe, Material oder Druck,
ebenso übersehene Druckfehler berechtigen nicht zur Erhebung von Ansprüchen durch den
Kunden.
9.7.Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die
Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort
als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht
ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.8.Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem
Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden
Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den
Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 10 Verpackung und Versand
Verpackungen werden von uns berechnet und gehen ins Eigentum des Kunden über. Versandkosten /
Porto sind vom Kunden zu tragen. Die Wahl der Versandart erfolgt entweder auf schriftlichen
Kundenwunsch oder nach unserem besten Ermessen.

§ 11 Sonstiges
11.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist Stuttgart. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
11.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
11.4. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit
die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der
Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.5. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltslos
erbringen

Teil 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen im Bereich Webdesign/Programmierung und virtuelle Assistenz

Büro für Werber, Axel Huerta (im folgenden Dienstleister genannt)

1. Angebot / Kostenvoranschlag / Auftragsannahme
Mit der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung (als E-Mail oder brieflich) zum Kostenvoranschlag
erklärt sich der Kunde mit folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Gegenstand
der zu erbringenden Leistung sind in der Regel nur die im Kostenvoranschlag vermerkten Positionen.
Wünsche, die den Rahmen der aufgelisteten Positionen überschreiten, können gesondert vermerkt
werden und werden gesondert berechnet. Dies betrifft beispielsweise eine
Suchmaschinenoptimierung oder Erweiterungen der Funktionalität der Website durch sogenannte
„Plugins“.

2. Auftragsumsetzung / Auftragsgegenstand
Der Dienstleister führt nach mündlicher oder schriftlicher Zusage des Kunden den Auftrag nach
bestem Wissen und Gewissen durch. Dies umfasst die Umsetzung der im Kostenvoranschlag
beschriebenen Leistungen sowie ggf. notwendige Korrekturen, die die Leistungen komplettieren. Der
Zeitraum für die Durchführung des Auftrags wird in der Regel unter Kunde und Dienstleister
abgestimmt, und ist als ein Richtwert zu verstehen. Aufträge, die die vereinbarte Dauer deutlich (um
3-5 Wochen) überschreiten, können vom Kunden auf Wunsch storniert werden. Sollte im Fall einer
solchen Stornierung der Kunde die Schuld an der Verzögerung tragen, verpflichtet sich der Kunde,
einen Teilbetrag von 75% des Brutto-Endbetrags zu zahlen. Im Fall einer Stornierung durch den
Kunden innerhalb der vereinbarten Auftragszeit, zahlt der Kunde einen Abschlag vom Gesamtbetrag,
gemäß der bereits erbrachten Leistung.
Das Produkt ist bis zum vollständigen Begleichen der Rechnung durch den Kunden Eigentum des Dienstleisters.
Danach geht es in den Besitz und die alleinige Verantwortung des Kunden über.
Das Produkt umfasst dabei alle Dateien, die auf dem Webserver abgelegt sind, inklusive der
Einträge in der Datenbank. Arbeitsdateien oder Layoutdateien bleiben auch nach Abschluss des
Auftrags Eigentum des Dienstleisters. Es besteht keine Verpflichtung zur Herausgabe.

3. Gewährleistung / Support
Für eventuelle Fehler oder Unregelmäßigkeiten am Produkt, welche die im Kostenvoranschlag
erwähnte Leistung betreffen, (Nacherfüllungsanspruch) stellt der Dienstleister nach § 634a Abs. 1 Nr.
1 BGB bzw. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB innerhalb der gesetzl. Zwei-Jahres-Frist für Werkverträge ab
Übergabe des Produkts eine Gewährleistung für den Kunden bereit. Nach Ablauf der Gewährleistung
kann in Absprache mit dem Dienstleister ein kostenpflichtiger Support vereinbart werden. Nicht im
Angebot enthaltene Leistungen/Ergänzungen sind nicht Teil der Gewährleistung und müssen
gesondert beauftragt werden.

4. Technische Bestimmungen für Webseiten
a. Webspace
Der Webspace und der Domainname werden vom Kunden selbst bei einem Provider seiner Wahl
bestellt und bezahlt. Sie sind und bleiben somit im Besitz des Kunden. Auf Wunsch legt der
Dienstleister für den Kunden in dessen Namen Webspace und Domain Name an.
b. Technische Anforderungen
Der Webspace hat den technischen Anforderungen, die für eine sorgfältige und fehlerlose
Umsetzung des Auftrags nötig sind, zu genügen. Entsprechende Empfehlungen werden rechtzeitig
mitgeteilt. Bei mangelhafter Funktionalität des Webspaces seitens des Providers kann keine
fehlerlose Funktionalität der Website garantiert werden.
c. Datensicherung
Soweit eine regelmäßige Datensicherung der auf dem Webspace gelagerten Daten/Datenbank nicht
Teil des Kostenvoranschlags ist, ist der Kunde selbst verpflichtet, Backups der einzelnen Site-Dateien,
sowie der Datenbank zu veranlassen. Ist die periodische Daten-/Datenbanksicherung per BackupTool
oder Providerbackup Teil des Auftrags, so erklärt sich der Dienstleister innerhalb der oben genannten
Gewährleistungs- bzw. Supportzeit bereit, vorhandene Daten/Datenbank- Backups bei Fehlern oder
Verlusten aufzuspielen. Außerhalb dieser Zeit besteht keine Verpflichtung, Backupdateien
bereitzustellen. Bei einem durch den Provider verschuldeten Ausfall des Webservers oder einem
Hackerangriff übernimmt (aufgrund höherer Gewalt) der Dienstleister keine Garantien für eine
vollständige Wiederherstellung des Datenbestands inklusive der Datenbankeinträge. In allen Fällen
kann nur die jeweils zuletzt gesicherte Fassung der Daten wiederhergestellt werden.
d. Suchmaschinenoptimierung/-positionierung
Soweit im Kostenvoranschlag festgelegt, kann eine Website suchmaschinenfreundlich programmiert
und mit Suchbegriffen versehen werden. Werbungsmaßnahmen zur Verbesserung des
Suchmaschinenrankings sind jedoch nicht Teil des Angebots. Auf Wunsch kann ein Kontakt zu einem
Spezialisten für Suchmaschinenoptimierung hergestellt werden. Die Leistungen dieses externen
Anbieters werden von ihm gesondert in Rechnung gestellt.

5. Rechtliches
a. Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte
Der Kunde stellt den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen
Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Daten das
Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die
Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen
Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Der
Dienstleister haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der
Leistungen des Dienstleisters für pornografische oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem
Auftraggeber untersagt. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass der
Dienstleister eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornimmt, ob Ansprüche Dritter berechtigt
bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen
das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der USA verstoßen könnten. Der Kunde ist
dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte
anzutreten.
Die Seiten Impressum, Datenschutz und Haftungsausschluss erstellen wir einmalig, basierend auf den vom
Kunden ausgefüllten Fragebögen mit E-Recht24 Premium. Hierfür stellen wir jährlich einen Betrag für
die Mitbenutzung unserer Lizenz in Rechnung. Dies ersetzt jedoch keine Rechtsberatung, um die
Webseite abmahnsicher zu gestalten. Dies liegt in der Verantwortung des Kunden.
b. Datenschutz
Der Dienstleister erstellt auf Basis des vom Kunden ausgefüllten Datenstammblattes (Anlage 1) die
DSGVO konforme Datenschutzerklärung mit dem Premium Tool von e-Recht24. Für die
Rechtssicherheit übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Eine rechtssichere
Datenschutzerklärung, wie auch Prüfung auf Abmahnsicherheit der Webseite liegen im alleinigen
Ermessen und Umsetzen des Kunden.

Der Dienstleister haftet nicht für die Abmahnsicherheit oder andere mögliche Rechtskonflikte
in Verbindung mit der von ihm erstellten Webseite in all ihren Bestandteilen.

weitere Job Beispiele für Werbetechnik und werbetechnische Raumgestaltung